Elternbrie fdes Fachdienstes Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises

 


Neue Influenza A/H1N1

 

Sehr geehrte Eltern,

 

im August dieses Jahres haben wir Sie zum ersten Mal über die Neue Influenza A/H1N1, die sogenannte Schweinegrippe, informiert.


Inzwischen sind auch im Märkischen Kreis zahlreiche Erkrankungen aufgetreten. Möglicherweise war die Schule Ihres Kindes bereits betroffen. Aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig zu wissen, dass die Erkrankungen bisher in der Regel mild verlaufen sind und die Betroffenen sich rasch wieder gesund gefühlt haben. Schwerwiegende Krankheitsverläufe oder Todesfälle, die aus dem Bundesgebiet berichtet wurden, standen meist im Zusammenhang mit gravierenden Grunderkrankungen.


Das Robert Koch-Institut hat die Verhaltensempfehlungen erneut an die aktuelle Situation angepasst. Als Erkrankungsbild gilt, wenn zwei der folgenden Symptome auftreten:

• ein plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl
• Husten
• Fieber (mehr als 38°C)
• Muskel-, Glieder-, Rücken- oder Kopfschmerzen

 

Daneben gilt der Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“. Wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Kinder- oder Hausarzt, informieren Sie ihn über die Erkrankung und bitten um eine Terminabsprache. Gehen Sie in keinem Fall mit Ihrem Kind unangemeldet in die Klinikambulanz oder in die Praxis. Sie sollten die Leitung der Schule umgehend informieren.

 

Ihr Kind darf die Schule wieder besuchen, wenn es ohne fiebersenkende Medikamente einen Tag fieberfrei geblieben ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Die Geschwister können weiterhin in den Kindergarten oder die Schule gehen, solange Sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Sollten Sie selbst in einer Schule oder einer Kindertagesstätte tätig sein, können auch Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen, sofern Sie keine Krankheitssymptome entwickeln. Haben Sie beruflich mit Risikopatienten z.B. in Krankenhäusern oder Seniorenheimen zu tun, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch im Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, um das weitere Vorgehen abzusprechen (Rufnummer: 02352/966-7272).

 

Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes in der Schule Krankheitssymptome bekommen, wird sich die Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Heimfahrt zu besprechen.

Wie geht es für Sie und ihre Familie weiter?


Das erkrankte Kind sollte auch innerhalb der Familie - soweit möglich - isoliert werden. Dazu sollte es Mahlzeiten allein einzunehmen, sich nicht mit anderen Familienmitgliedern in einem Raum aufhalten und möglichst nicht mit anderen Familienmitgliedern in einem Raum schlafen. Bitte tragen Sie immer - wenn vorhanden - eine Atemschutzmaske bei Kontakt zu ihrem Kind, dies ist dann umso wichtiger, falls Sie selbst schwanger sind. Bei unvermeidlichen Kontakten zu Familienmitgliedern sollte das erkrankte Kind eine Atemschutzmaske tragen.
Säuglinge, Schwangere oder chronisch kranke Familienmitglieder sollen grundsätzlich keinen Kontakt zu einem Erkrankten haben.


Für die Zeit der Erkrankung ihres Kindes sollten alle Mitglieder der familiären Wohngemeinschaft die sozialen Kontakte auf das unvermeidliche Maß reduzieren. Da Sie und die Mitglieder Ihrer Familie engen Kontakt zu einem erkrankten Kind haben, sollten Sie bei sich und den anderen Familienmitgliedern auf die oben genannten Symptome achten und ggf. zwei mal täglich Fieber messen.
Nach der Genesung Ihres Kindes wechseln Sie, wie nach jedem grippalen Infekt, zur Vermeidung einer Re-Infektion die Zahnbürste aus.

 

Influenzaerreger werden über Tröpfchen beim Husten und Niesen an die Umgebung abgegeben, daher sollten Sie die folgenden Regeln zur Ansteckungsvermeidung beherzigen:

• Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit einem Einmaltaschentuch bedecken oder in die Ellenbeuge husten und niesen. Den Kopf vom Gegenüber abwenden.
• Das Taschentuch sofort nach Gebrauch in den Abfalleimer oder Müllbeutel entsorgen
• Nach dem Husten oder Niesen die Hände waschen
• Auch zwischendurch häufig die Hände waschen:
+ vor Kontakt mit Lebensmitteln
+ vor dem Essen
+ nach der Rückkehr in die Wohnung
+ nach jedem Kontakt zum kranken Kind
• Das Berühren von Augen, Nase und Mund ist zu vermeiden
• Anderen Personen zur Begrüßung nicht die Hand geben, keine Umarmungen, keine Begrüßungsküsschen
• Menschenansammlungen sind zu meiden
• Räumlichen Abstand zu anderen Menschen halten
• Enge Kontakte zu Erkrankten, falls möglich, vermeiden
• Bei Erkrankung zu Hause bleiben
• Häufig gründlich lüften

 

Falls Symptome auftreten oder Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises, unter der Rufnummer 02352/966-7272 .

Bleiben Sie gesund! Wünscht Ihnen der

 

Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises


Altena, 18.11.2009

 
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