Die wichtigsten Informationen zum Umgang mit H1N1 ("Schweinegrippe")

 

Elternbrief des Märkischen Kreises

 

Neue Influenza A/H1N1

 

Sehr geehrte Eltern,


am 17.08.09 beginnt für Ihre Kinder, das neue Schuljahr. Anders als sonst ist dieser Schuljahresbeginn beeinflusst von der Diskussion um die neue Influenza A/H1N1, die sogenannte Schweinegrippe.

Diese Thematik kann unter Umständen auch in Ihrer Familie ein Thema werden, wenn eines Ihrer Kinder oder Sie selbst an der neuen Influenza erkranken sollten.

Zunächst einmal ist es vordringlich wichtig zu wissen, dass die Erkrankung bisher bis auf einzelne besonders gelagerte Fälle mit einer milden Erkältungs-, Sommergrippesymptomatik verlaufen ist. Die jungen Patientinnen und Patienten haben sich in der Regel nicht sonderlich beeinträchtigt gefühlt und nur unter Mühen einsehen können, dass sie persönlich bestimmten Einschränkungen unterworfen wurden.

Sollten Sie oder eines Ihrer Kinder Erkrankungssymptome entwickeln, wie:


wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt, informieren ihn über die Erkrankung und bitten um eine Terminabsprache. Gehen Sie in keinem Fall mit Ihrem Kind unangemeldet in die Klinikambulanz oder in die Praxis.

Solange der Krankheitsverdacht oder die Erkrankung besteht, dürfen das erkrankte Kind und seine Geschwister zur Vermeidung weiterer Infektionen die Schule bzw. den Kindergarten nicht besuchen und nicht an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen.

Sie sollten die Schulleitung umgehend informieren.

Sollten Sie selbst in einer Schule, einer Kindertagesstätte oder in medizinischen Berufen tätig sein, dürfen auch Sie zunächst Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen. Von der für Sie zuständigen Ordnungsbehörde werden Sie für den erforderlichen Zeitraum ein Tätigkeitsverbot erhalten. Eventuelle Verdienstausfälle können Sie dann über das Ordnungsamt gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geltend machen.

Sollte Ihr Kind während des Unterrichts Krankheitssymptome entwickeln, wird sich die Schule mit Ihnen in Verbindung setzen um die Heimfahrt zu besprechen, da das Kind nicht weiter am Unterricht teilnehmen darf.

Diese Maßnahmen werden getroffen, um die Weiterverbreitung der neuen Influenza so weit das möglich ist zu verhindern, denn gerade Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche sind die Orte, an denen sich Infektionskrankheiten ganz besonders gut verbreiten
können.

 

Wie geht es für Sie und ihre Familie weiter?

 

Das erkrankte Kind muss auch innerhalb der Familie soweit als möglich isoliert werden. Wenn möglich sollte es die Mahlzeiten allein einnehmen und sich nicht zusammen mit anderen Familienmitgliedern in einem Raum aufhalten. Bitte tragen Sie immer eine Atemschutzmaske bei Kontakt zu ihrem Kind, dies ist dann umso wichtiger, falls Sie selbst schwanger sind.. Bei unvermeidlichen Kontakten zu Familienmitgliedern sollte das erkrankte Kind eine Atemschutzmaske tragen.

Säuglinge, Schwangere oder chronisch kranke Familienmitglieder sollen grundsätzlich keinen Kontakt zu einem Erkrankten haben.

Für die Zeit der Erkrankung ihres Kindes sollten alle Mitglieder der familiären Wohngemeinschaft die sozialen Kontakte auf das unvermeidliche Maß reduzieren.

Da Sie und die Mitglieder Ihrer Familie engen Kontakt zu einem erkrankten Kind haben, sollten Sie bei sich und den anderen Familienmitgliedern auf die oben genannten Symptome achten und ggf. 2x täglich Fieber messen.

Nach der Genesung Ihres Kindes wechseln Sie, wie nach jedem grippalen Infekt auch, zur Vermeidung einer Reinfektion die Zahnbürste aus.

Grundsätzlich sollten Sie die folgenden Regeln zur Ansteckungsvermeidung beherzigen:


Falls Symptome auftreten wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises, unter der Rufnummer 02352 966 7272 .

 

Bleiben Sie gesund!

Wünscht Ihnen der Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises

 

Altena, den 10.08.2009

 


 

 

Maßnahmen in der Schule

Weitere Informationen bieten die folgenden Seiten:

 
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