Aufgaben der Klassenpflegschaft
- Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule Beratung über Unterrichts-und Erziehungsarbeit in der Klasse. Dazu gehören z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, außerunterrichtliche Veranstaltungen und Erziehungsprobleme
- Beteiligung an der Auswahl der Unterrichtsinhalte
- Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (geheime Wahl)
- Die Klassenpflegschaft kann Beschlüsse fassen und Anträge an die Schulpflegschaft formulieren.
Aufgaben der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern. Hier haben die Eltern Gelegenheit, ihre Anliegen untereinander und mit dem Schulleiter zu diskutieren. Die Schulpflegschaft kann Anträge an die Schulkonferenz stellen und in Angelegen-heiten, die allein die Eltern betreffen, Beschlüsse fassen. Über die Bildungs-und Erziehungsarbeit können die Eltern auch unter sich beraten. Der Vorsitzende vertritt die Schulpflegschaft gegenüber der Schule und in der Schulkonferenz. Andererseits wird die Schulpflegschaft informiert vom Schulleiter und den Eltern, die als ihre Vertreter an Fach-und Schulkonferenzen teilnehmen. Über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden erreichen diese Informationen dann alle Eltern.
Aufgaben der Schulkonferenz
- Beratung über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und Entscheidung über
- Schulprogramm
- Abschluss von Kooperationsvereinbarungen von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Unterrichtsverteilung auf 6 Wochentage
- Einrichtung von außerunterrichtlichen Ganztags-und Betreuungsangeboten, die der besonderen Förderung der Schüler dienen
- Einführung von Lernmitteln
- Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs-und Erziehungsvereinbarungen
- Information und Beratung von Schülern und Eltern
- Grundsätze über die Betätigung von Schülergruppen
- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
- Verwendung von Haushaltsmitteln
- Wahl des Schulleiters
- ergänzende Verfahrens-und Wahlvorschriften für die Schulmitwirkungsgremien
- Besondere Formen der Mitwirkung
- Mitwirkung beim Schulträger
- Erlass einer eigenen Schulordnung
- Ausnahmen vom Alkoholverbot
- Erhöhung der Zahl der Elternvertreter in Fachkonferenzen
- Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung
- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits-und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses oder Bestellung der Vertrauensperson