Aufgaben der Klassenpflegschaft

 

 

Aufgaben der Schulpflegschaft

 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern. Hier haben die Eltern Gelegenheit, ihre Anliegen untereinander und mit dem Schulleiter zu diskutieren. Die Schulpflegschaft kann Anträge an die Schulkonferenz stellen und in Angelegen-heiten, die allein die Eltern betreffen, Beschlüsse fassen. Über die Bildungs-und Erziehungsarbeit können die Eltern auch unter sich beraten. Der Vorsitzende vertritt die Schulpflegschaft gegenüber der Schule und in der Schulkonferenz. Andererseits wird die Schulpflegschaft informiert vom Schulleiter und den Eltern, die als ihre Vertreter an Fach-und Schulkonferenzen teilnehmen. Über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden erreichen diese Informationen dann alle Eltern.

 

Aufgaben der Schulkonferenz

 

 
Valid XHTML 1.0 Transitional Valid CSS!

© Theodor-Heuss-Realschule, Lüdenscheid