Schulordnung der Theodor-Heuss-Realschule Lüdenscheid

Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 28.02.1984 in der geänderten und ergänzten Fassung vom 20.10.1998

Vorwort

Die Mitglieder der Theodor-Heuss-Realschule bilden eine Gemeinschaft, in der alle zu jeder Zeit zu guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit bereit sein wollen. Dazu gehört, dass jeder den anderen und dessen Meinung achtet. Das Zusammenleben in einer großen Schulgemeinschaft macht es notwendig Regeln aufzustellen und Übereinkünfte zu treffen, die von allen beachtet werden. Nur dann kann die gemeinsame Arbeit allen Beteiligten Freude bereiten. Auftretende Schwierigkeiten sollten im sachlichen Gespräch gelöst werden, um es nach Möglichkeit nicht zur Anwendung von Ordnungsmaßnahmen kommen zu lassen. Diese von allen Mitgliedern der Schule erarbeitete und beschlossene Ordnung soll Ausdruck der an unserer Schule herrschenden Atmosphäre sein. Damit diese Schulordnung mehr ist als ein Katalog von Vorschriften und Verboten, werden die aufgeführten Regeln, soweit es möglich ist, erklärt und begründet.

Aktuelle Schulordnung

Schulweg

Alle Schülerinnen und Schüler besitzen auf dem Weg zur Schule einen Versicherungsschutz. Schülerinnen und Schüler, die mit Fahrrädern, Mofas o.ä. zur Schule kommen, haben diesen Schutz nur, wenn ihnen die Schulleitung die Benutzung eines Fahrzeuges schriftlich bestätigt hat. Abstellplätze für Fahrräder sind auf dem Schulhof, für Mofas o.ä. auf dem hinteren Parkplatz. Aus Gründen der Sicherheit wird der Schulhof nicht mit Fahrzeugen befahren.

In der Pause

Die Klassenräume werden während der Pausen zum Schutz vor der Entwendung von Eigentum verschlossen. Nur in Regenpausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in ihren Räumen aufhalten. Für den Aufenthalt im Freien stehen der vordere Schulhof (bis zu den Fahrradständern in Richtung Hauptschule) und der hintere Schulhof zur Verfügung. Die hinteren Zugänge zur Turnhalle und zum Bereich der Küche sind nicht Teil dieser Höfe und können von der Aufsicht nicht eingesehen werden. Wer sich dort aufhält, der hat sich unerlaubt vom beaufsichtigten Schulgelände entfernt.

Wenn Schülerinnen und Schüler aus einem wichtigen Grund das Schulgelände verlassen möchte, holt er vorher die Erlaubnis eines aufsichtsführenden Lehrers ein.
In den Pausen steht den Lernenden auch das Pädagogische Zentrum zur Verfügung, in dem alle ganz besonders Rücksicht aufeinander nehmen. Es gibt dort keine Lauf- oder Ballspiele. Weil in Regenpausen auf den Höfen keine Aufsicht ist, halten sich alle Schüler dann nur im Gebäude auf.

Die Pausen bieten den Schülern die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise zu entspannen und zu bewegen. Dazu gehören Spiele mit Schaumstoffbällen, Gummitwist-, Kästchen- oder Fangspiele auf den Pausenhöfen. Alle achten darauf, dass niemand behindert, gefährdet oder verletzt wird. Weil das Werfen mit Schneebällen besonders gefährlich ist und zu schweren Verletzungen führen kann, wird nicht mit Schneebällen geworfen.

Schülerinnen und Schüler, die mit Lehrern sprechen oder das Sekretariat aufsuchen wollen, tun dies einzeln, um Gedränge im Flur des Verwaltungsbereiches zu vermeiden.

Im Gebäude

Unsere Schule ist Besitz der Gemeinschaft, den man so behandelt, wie man auch das eigene Eigentum behandelt haben möchte. Gegenseitige Rücksichtnahme stellt sicher, dass niemand beim Arbeiten gestört wird. Rücksicht auf andere hilft Unfälle und Verletzungen zu verhindern.

Man kann sich in unserem Gebäude nur wohlfühlen, wenn wir dafür sorgen, dass Räume und Einrichtung nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Um alle an dieser Aufgabe zu beteiligen, organisiert die SV klassenweise einen Ordnungsdienst, der jeweils nach der 2. Pause die Reinigung des Pädagogischen Zentrums vornimmt. Das Mitbringen von Tieren ist wegen der möglichen Übertragung von Krankheiten durch entsprechende Gesetze untersagt.

Elektronische Geräte, die sich störend auf den Unterrichtsbetrieb auswirken können, werden nicht mit in die Schule gebracht. Wertgegenstände und Geld sind nicht versichert und können bei Verlust nicht ersetzt werden.

Fachräume müssen bei Gefahr besonders rasch geräumt werden können. Deshalb werden Taschen, Mäntel o.ä. nicht mit in solche Räume genommen. Lehrer tragen in Fachräumen eine besondere Verantwortung für Schutz und Sicherheit. Die Schüler betreten deshalb solche Räume nur gemeinsam mit den Fachlehrern. Da die Schulflure als Aufenthaltsräume nicht geeignet sind, warten die Schüler im Pädagogischen Zentrum (nicht in der Klasse), bevor sie mit den Lehrern zu den Fachräumen gehen.

Schüler, deren Unterricht vor dem allgemeinen Unterrichtsschluss endet, begeben sich unverzüglich zu den Bushaltestellen oder auf den Heimweg, weil im Gebäude für sie keine Aufsicht gestellt werden kann.

© THR

Das Große Atrium der THR mit Sitzgelegenheiten.

Vor dem Unterricht

Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, sind Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler bis spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude. Bei ungünstiger Witterung haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich bis zum ersten Gongzeichen im Pädagogischen Zentrum aufzuhalten, bevor die Klassenräume aufgesucht werden. Wenn Lehrpersonen 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht in der Klasse ist, erkundigt sich der Klassensprecher/der stellvertretende Klassensprecher im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer nach dem Grund für den verzögerten Unterrichtsbeginn.

 

Alarm

Für jeden Raum gibt es einen Plan, der das Verhalten bei drohender Gefahr und Alarm regelt. Damit jeder weiß, wie er sich in solchen Fällen zu verhalten hat, wird der Plan einmal im Schuljahr besprochen und geprobt.

Rauchen

Das Rauchen durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände untersagt. Dies sollte auch für das an unsere Schule grenzende Gelände gelten. Um den Schülern kein schlechtes Beispiel zu geben, rauchen die Lehrer nicht in Anwesenheit von Schülern.

 

Büro der Schülervertretung

Das SV-Büro kann von allen Schülern und Lehrern während der Pausen aufgesucht werden, wenn sie ein Anliegen haben,. Fragen stellen oder Auskünfte einholen möchten. Die amtierende SV oder einige ihrer Vertreter stehen dafür dort zur Verfügung. Im PZ haben alle Mitglieder unserer Schule die Möglichkeit, an einem besonderen Informationsbrett persönliche Anschläge (Nachhilfe, An- und Verkaufsgesuche o.ä.), Plakate oder andere gedruckte Informationen nach Absprache mit der Schulleitung anzubringen. Reklame oder sonstige kommerzielle Werbung wird nicht ausgehängt, weil sich unsere Schule nicht zu solchen Zwecken missbrauchen lassen darf.

 

Schulische Versäumnisse

Sind Schülerinnen und Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am 2. versäumten Unterrichtstag.

Beurlaubungen müssen rechtzeitig und schriftlich beantragt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien dürfen zusätzliche freie Tage nur aus besonderen Gründen gewährt werden; über solche Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

Änderung dieser Schulordnung

Auf der Grundlage des § 26 Abs. 4 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes vom 03.06.1958 (GV. NW. S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.06.1982 (GV. NW. S. 486) wird für die Theodor-Heuss-Realschule Lüdenscheid im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung (ASch0) diese eigene Schulordnung erlassen. Die Schulkonferenz hat am 28.02.1984 darüber beschlossen, das Einvernehmen mit dem Schulträger wurde am 24.04.1984 hergestellt.
Anträge auf Änderung dieser Schulordnung können von der Schulleitung, der Schulkonferenz, der Schulpflegschaft, der Lehrerkonferenz und vom Schülerrat gestellt werden. Ein Antrag muss von der Mehrheit des jeweiligen Mitwirkungsgremiums befürwortet werden. Der Antrag muss den anderen Gremien und der Schulleitung so rechtzeitig bekannt gemacht werden, dass Gelegenheit zu eingehender Beratung besteht, bevor in der Schulkonferenz entschieden wird. Die Schulkonferenz selbst kann Änderungsanträge nur stellen, wenn die anderen Mitwirkungsgremien und die Schulleitung ebenfalls darüber beraten können.
Der vorliegenden abgeänderten und ergänzten Fassung stimmte die Schulkonferenz am 29.09.1998, der Schulträger am 20.10.1998 zu.

Lüdenscheid, den 20.10.1998
(Schulleitung und Schulkonferenz) (Schulpflegschaft) (Schülerrat)